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   VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09   

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VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09 (https://dejure.org/2009,13471)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.12.2009 - 3 K 3624/09 (https://dejure.org/2009,13471)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 3 K 3624/09 (https://dejure.org/2009,13471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit von PostPersRG § 10 Abs 1, ESZG § 1 S 4, BBesG 0§ 78 Abs 1 und BesÜG § 6 Abs 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über Ansprüche von Beamten der Telekom AG auf Sonderzahlungen nach dem Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung (ESZG); Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über Ansprüche von Beamten der Telekom AG auf Besoldung nach den ab ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidriger Ausschluss von Sonderzahlungen für Beamte der Deutschen Telekom AG; Vorlagebeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenbesoldung bei der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG - Neue Besoldungstabellen vorgelegt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs, so dass sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers ergeben (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).

    Danach verletzt der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge von Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen (Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 238 und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).

    Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, den Post-AGs als Fortentwicklung der Postreform II des Jahres 1994 Bewegungsspielräume zu schaffen, um sich im globalen Wettbewerb behaupten zu können, solange nicht äußerste Grenzen überschritten werden, jenseits derer sich eine gesetzliche Neukonzeption als evident sachwidrig erweist (vgl. BVerfG, ZBR 2003, 353, 354 <= BVerfGE 107, 257>).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglicht, der im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten auch ein Minimum an "Lebenskomfort" umfasst (BVerfG, Urteile vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 und vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ; BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - ZBR 2008, 391 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber habe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ) bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung einen weiten Entscheidungsspielraum.

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG weist hierauf ausdrücklich hin (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - ZBR 2002, 353 = DÖD 2003, 37; BVerwG, Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - BVerwGE 103, 375 , vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 - BVerwGE 111, 231 und vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182, Rn. 14 und 15 - "Vivento").

    Für dieses Normverständnis sprechen auch die systematische Stellung des Art. 143b GG im Abschnitt der Übergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes sowie der Umstand, dass der verfassungsgebende Gesetzgeber Art. 33 Abs. 5 GG weder modifiziert noch ergänzt hat (Urteil vom 22. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Lediglich das sich hieraus als Nettobetrag (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ) ergebende Alimentationsmaß muss für alle Beamten desselben Amtes und derselben Besoldungsgruppe gleich sein und darf sich nur im Hinblick auf individuelle Merkmale wie etwa die Größe der Familie unterscheiden, wobei diese Unterschiede wiederum dem Gleichheitssatz entsprechend so zu gestalten sind, dass letztlich alle Beamte desselben Statusamtes und derselben Besoldungsgruppe sich ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie "annähernd das gleiche leisten" können (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ).

    Der Gesetzgeber kann für die Zukunft aus sachgerechten Gründen die Bezüge senken (vgl. BVerfGE 44, 249 ff.).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur sog. "Besoldung Ost" in seinem Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ) besoldungsrechtliche Differenzierungen auch bei dem einheitlich betroffenen Kreis der Bundesbeamten zugelassen.

    Danach verletzt der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge von Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen (Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 238 und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Lediglich das sich hieraus als Nettobetrag (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ) ergebende Alimentationsmaß muss für alle Beamten desselben Amtes und derselben Besoldungsgruppe gleich sein und darf sich nur im Hinblick auf individuelle Merkmale wie etwa die Größe der Familie unterscheiden, wobei diese Unterschiede wiederum dem Gleichheitssatz entsprechend so zu gestalten sind, dass letztlich alle Beamte desselben Statusamtes und derselben Besoldungsgruppe sich ohne Rücksicht auf die Größe ihrer Familie "annähernd das gleiche leisten" können (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ).

    Alimentation ist die gesetzlich festzulegende staatliche Gegenleistung des Dienstherrn in Gestalt amtsangemessener Besoldung und Versorgung des Beamten und seiner Familie für die in dem auf Lebenszeit angelegten gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis grundsätzlich unter Einsatz der vollen Arbeitskraft im Lebensberuf erbrachten Dienste (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs, so dass sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers ergeben (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).

    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1963 - 2 BvR 108/62 - BVerfGE 17, 122 , vom 11. März 1980 - 1 BvL 20/76 und 1 BvR 826/76 - BVerfGE 53, 313 , vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 und vom 4. April 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07

    Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Er ist unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2008 - 2 C 121/07 - (NVwZ-RR 2009, 384) der Auffassung, dass die den Anspruch auf Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz für Beamte der Postnachfolgeunternehmen ausschließende Regelung des § 10 Abs. 1 PostPersRG und die hierauf basierenden Besoldungsregelungen gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 143 b Abs. 3 GG verstoßen.

    Hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit von § 10 Abs. 1 PostPersRG schließt sich die Kammer in vollem Umfang der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Vorlagebeschluss vom 11.12.2008 - 2 C 121.07 - (NVwZ-RR 2009, 384) an.

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Eine antragslose Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten ist als "Zwangsteilzeit" unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
    Der Gesetzgeber habe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ) bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung einen weiten Entscheidungsspielraum.
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

  • BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96

    Zur Anwendung des § 77 BBG auf bei der Deutschen Telekom AG weiterbeschäftigte

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

  • BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99

    Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung

  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • VG Düsseldorf, 31.10.2012 - 13 K 6388/09

    Verfassungsgemäßheit der Fortführung des Wegfalls der Sonderzahlung für die

    Mit Beschluss vom 17. Februar 2010 hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens angeordnet, weil die Beteiligten dies beantragt hatten und die Anordnung wegen der Vorgreiflichkeit der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 - 2 C 121.07 - betreffend § 10 PostPersRG und über die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2009 - 3 K 3624/09 - und - 3 K 3826/09 - betreffend § 78 BBesG zweckmäßig war.
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